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Ein Jubiläum zum Nachdenken
1980 wurde das Frauenhaus St. Gallen mit dem Ziel gegründet, eines Tages überflüssig zu werden. Doch die Anlaufstelle für gewaltbetroffene Frauen und Kinder ist so wichtig wie eh und je. Das Frauenhaus St. Gallen beschützt – seit 40 Jahren. Und das feiern wir vom 29. Oktober 2020 bis zur Finissage vom 29. September 2021 mit verschiedenen Aktivitäten.
Stimmen zu 40 Jahren Frauenhaus
Anlässlich des Jubiläums haben wir acht Personen interviewt. Sie sprechen über ihre Berührungspunkte mit dem Frauenhaus und die Arbeit der Institution. Zudem äussern sie sich zu Themen, die für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder besonders relevant sind.
Häusliche Gewalt – ein Tabu.
Ein Neuanfang braucht Mut.
Wir alle wollen beschützt sein.
Der Alltag im Frauenhaus.
Gleichberechtigung ist Gewaltprävention.
Ein Blick Richtung Zukunft.
Ein grosses Danke an alle Beteiligten:
Evelyne Angehrn, Präsidentin Stiftungsrat Frauenhaus St. Gallen und Anwältin Thomas Bärtsch, Feuerwehrkommandant Feuerwehr Pizol Yves Noël Balmer, Regierungsrat Appenzell Ausserrhoden Ralph Hurni, Kommandant Stadtpolizei St. Gallen Martin Klöti, Ehemaliger Kultur- und Sozialminister Kanton St. Gallen Charlotte Küng-Bless, Seelsorgerin Katholische Kirche Region Rorschach Silvia Vetsch, Leiterin Frauenhaus St. Gallen Patricia Willi, Sportchefin und ehemalige Fussballerin
Agenda

Mit einer Plakatausstellung tourt das Frauenhaus St. Gallen vom 29. Oktober 2020 bis zur Finissage vom 29. September 2021 durch die Ostschweiz. Die Schwarz-Weiss-Fotografien sind in verschiedenen Gemeinden zu sehen. Wir freuen uns, wenn sie die Ausstellung besuchen und das Frauenhaus unterstützen.

 

Bitte beachten Sie: Aufgrund von COVID-19 können sich die Rahmenbedingungen für die geplanten Aktionen verändern. Wir publizieren hier aktuelle Daten, Standorte und Informationen. Auch halten wir Sie auf Instagram auf dem Laufenden.

Ein Ort zum Durchatmen
Von einer provisorischen Unterkunft zu einem gut eingerichteten Haus mit qualifizierten Betreuungs- und Beratungsangeboten: Das Frauenhaus St. Gallen hat in den 40 Jahren seines Bestehens politische Akzeptanz erreicht und ist heute eine wichtige sozial verankerte Institution in der Ostschweiz. Der Weg dorthin war anspruchsvoll.
Ein Blick zurück
1976
Das Projekt Frauenhaus entwickelt sich im Zeitgeist der Frauenbefreiungsbewegung. In verschiedenen Schweizer Städten entstehen autonome Frauengruppen, so auch in St.Gallen. An der monatlichen Vollversammlung in einer kleinen Wohnung an der Löwengasse nehmen jeweils etwa 60 Frauen teil. Einige dieser Frauen reisen im Frühjahr ans Frauentribunal in Brüssel und gründen nach ihrer Rückkehr die Arbeitsgruppe «Gewalt gegen Frauen». Der Grundstein für das Frauenhaus, das vier Jahre später entsteht, ist gelegt. (Foto: Schweizerisches Sozialarchiv/Sozarch_F_5069-Na-005-005)
1979
1976
1979
Die Arbeitsgruppe «Gewalt gegen Frauen» eröffnet in der Frauenwohnung an der Löwengasse eine Beratungsstelle für misshandelte Frauen. Jeweils am Dienstagnachmittag bieten einige Frauen aus der Arbeitsgruppe abwechselnd unentgeltliche Beratung an. Die Beratungsstelle läuft gut an. Gleichzeitig zeigt sich, dass Frauen und Kinder in einer akuten Bedrohungssituation einen Zufluchtsort brauchen. Im November richtet die Arbeitsgruppe die erste kleine Notwohnung für misshandelte Frauen und Kinder ein. Miete und Unterhaltskosten teilen die Frauen aus der Arbeitsgruppe unter sich auf.
1980
1979
1980
Im März wird der «Verein zum Schutz misshandelter Frauen» gegründet. Mit nur 7'000 Franken in der Kasse eröffnet der als Träger fungierende Verein mutig das Frauenhaus St.Gallen. Es ist in einer 6-Zimmer-Wohnung an der Moosstrasse untergebracht und nach Zürich und Genf das dritte Frauenhaus der Schweiz. Bereits am Eröffnungstag suchen die ersten Frauen mit ihren Kindern Schutz und Unterkunft. Nach Bekanntmachung am Radio und in der Presse wird das Frauenhaus von Schutzsuchenden überrollt. (Foto: Regina Kühne)
1981
1980
1981
Die ersten Sozialarbeiterinnen arbeiten gegen ein bescheidenes Entgelt im Frauenhaus. Nacht- und Wochenenddienste decken die Vereinsfrauen gratis ab. Im November des gleichen Jahres mietet der Verein von der Stadt St.Gallen ein Haus an der Tulpenstrasse. Möbel, Leintücher, Küchengeschirr und der ganze Hausrat werden zusammengebettelt und unter Mithilfe von Freunden gezügelt.
1982
1981
1982
Für die Finanzbeschaffung des Frauenhauses wird eine Stiftung mit Frauen aus verschiedenen Parteien, gesellschaftlichen Gruppen und kirchlichen Kreisen gegründet. Die Vereinsfrauen führen weiterhin den Betrieb. Im gleichen Jahr baut das Frauenhaus einen eigenen Kinderbereich auf und stellt die erste «Kinderfrau» ein.
1983
1982
1983
Das Frauenhaus kämpft mit prekärer Finanzlage. Um das Budget niedrig zu halten, wird viel Gratisarbeit geleistet. Ab Oktober erhalten die Nachtfrauen erstmals eine Spesenvergütung von 20 Franken pro Nacht. Ende Jahr zählt der Verein 185 Passivmitglieder und 29 aktive Vereinsfrauen. (Foto: Titelblatt des Vereinsbulletins, 1983)
1985
1983
1985
Ein massiver Spendenrückgang verschärft die Finanzlage des Frauenhauses. Der Verein hält im Jahresbericht fest: «Die öffentlichen Gelder reichen nach wie vor nicht aus, um den Betrieb zu gewährleisten, (...) da weder die Kantone noch die Gemeinden das Frauenhaus mit wiederkehrenden Beiträgen unterstützen (...)» Die Beschaffung finanzieller Mittel steht weiterhin im Mittelpunkt. Der Verein kann sich nicht wie gewünscht der Öffentlichkeitsarbeit widmen.
1986
1985
1986
Besonders viele schwer misshandelte Kinder kommen ins Frauenhaus und sexuelle Ausbeutung wird verstärkt zum Thema. Dies bewirkt eine Namensänderung: «Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder». Der Stiftung gelingt es, dass der Zuschuss des Kantons St.Gallen erstmals als wiederkehrender Betriebsbeitrag gesprochen wird – wenn auch befristet. Die umliegenden Kantone prüfen ihre Budgets und Finanzierungsmöglichkeiten.
1987
1986
1987
Das Frauenhaus gerät in eine beinahe ausweglose Finanznot. Nach jahrelanger Diskussion um die öffentliche Finanzierung ist eine genügende umfassende Finanzierung des Frauenhauses noch immer nicht geregelt. Obwohl die Institution aus der Sozialpolitik nicht mehr wegzudenken ist, wird immer wieder an das Frauenhaus herangetragen, die Arbeit der Sozialarbeiterinnen sei zu teuer (Foto: Ausschnitt aus Bulletin des Vereins).
1988
1987
1988
Sieben Frauen in Teilzeitanstellung führen zusammen das Frauenhaus. Sie befassen sich mit Krisenintervention, beraten misshandelte Frauen, verhandeln mit Schulen, Fürsorgeämtern und der Fremdenpolizei, vermitteln Rechtsanwältinnen, organisieren Kinderlager und leisten Öffentlichkeitsarbeit. Die Piquetfrauen (Bild) decken die Nächte sowie Wochenenden und Feiertage ab.
1989
1988
1989
Der Grosse Gemeinderat der Stadt St.Gallen beschliesst in der Novembersitzung, der Stiftung Frauenhaus ab 1989 einen jährlich wiederkehrenden Betrag von 75’000 Franken zu gewähren. Auch die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden unterstützen die Institution mit namhaften Beiträgen. Der Kanton Thurgau sichert der Stiftung erstmals einen Beitrag zu. Im Verein entsteht die Projektgruppe Nottelefon. An der Tschudistrasse in St.Gallen wird eine Aussenwohnung als Übergangsmöglichkeit für ehemalige Bewohnerinnen eröffnet. Dafür zuständig ist eine Mitarbeiterin der Beratungsstelle.
1990
1989
1990
Der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und deren Kinder «feiert» sein zehnjähriges Bestehen. Doch Statistik und finanzielle Lage geben wenig Grund zum Feiern: 499 Frauen mit 480 Kindern haben während zehn Jahren Zuflucht im Frauenhaus gesucht. Ambulante und telefonische Beratungen wurden von 1’500 Frauen in Anspruch genommen. Eine definitive finanzielle Lösung für das Frauenhaus ist noch immer nicht gefunden. Trotzdem finanziert der Verein die Beratungsstelle weiterhin.
1991
1990
1991
Das Team im Frauenhaus ist mit internen Konflikten, Krisensupervisionen, vielen Kündigungen und Neuanfängen beschäftigt. Es gibt diverse Austritte aus dem Verein. Im Jahr des Frauenstreiks (Bild), der grössten öffentlichen Mobilisierung seit dem Landesstreik von 1918, wird eine Finanzvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen ausgearbeitet. (Stadtarchive St.Gallen, Foto: Regina Kühne)
1992
1991
1992
Das Jahr 1992 geht als historisches Jahr in die Geschichte des Frauenhauses ein. Nach über zehnjährigem Bestehen wird ein für alle Beteiligten befriedigendes Finanzierungskonzept gefunden. Am 2. Dezember stimmt der Grosse Rat des Kantons St.Gallen dem Grossratsbeschluss über Beiträge an das Frauenhaus St.Gallen zu. Die Geltungsdauer beträgt vorerst drei Jahre. Die Beiträge von Gemeinden und Kanton decken 95% des anrechenbaren Betriebsaufwandes. Der ungedeckte Betriebsaufwand geht zulasten der Stiftung und muss durch Spenden eingebracht werden.
1993
1992
1993
Dem Frauenhaus werden – einem Wunder gleich – 500‘000 Franken aus einer Erbschaft vermacht. Zudem tritt die Finanzierungsvereinbarung mit dem Kanton St.Gallen in Kraft. Der Stiftungsrat versucht, auch mit den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau eine Finanzierungsvereinbarung auszuhandeln. Appenzell Ausserrhoden und Innerrhoden geben eine mündliche Zusage, der Kanton Thurgau verweigert eine Vereinbarung.
1994
1993
1994
Bis 1994 leistet die Beratungsstelle Pionierarbeit. Da sie jedoch die ursprüngliche Aufgabe mit gewaltbetroffenen Frauen nicht mehr befriedigend erfüllen kann und mit der Vielzahl sexuell ausgebeuteter Kinder und Jugendlicher überlastet ist, wird diese Aufgabe neu an die Opferberatungsstelle St.Gallen delegiert. Die Unzufriedenheit mit dem Standort Tulpenstrasse wächst. Die Aussenwohnung an der Tschudistrasse wird aufgelöst, weil das Konzept nicht tragfähig ist.
1995
1994
1995
Schock: Am 11. April verschafft sich der Ehemann einer Bewohnerin Zugang zum Frauenhaus und versucht dort, seine Frau zu ermorden, indem er sie mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Am 4. Juli geschieht ein zweiter Mordversuch an einer Frau. Sie hat im Frauenhaus Schutz vor ihrem gewalttätigen Ex-Mann gesucht und ist unter vielen Sicherheitsvorkehrungen wieder in ihre Wohnung zurückgekehrt. Ihr Ex-Mann sticht sie auf offener Strasse nieder und verletzt sie schwer. Das Frauenhaus wird vorerst geschlossen und die Lage neu überdacht. Nach dem Mordanschlag ist klar, dass das «alte» Frauenhaus nicht mehr zumutbar ist. Mit Hilfe der Stadt St.Gallen und der Liegenschaftsverwaltung kann eine Übergangslösung gefunden werden. Die Zusammenarbeit mit der Polizei wird intensiviert.
1997
1995
1997
Nach zwölfjähriger Zugehörigkeit im Stiftungsrat Frauenhaus und nach acht Jahren als Präsidentin legt Erika Forster-Vannini ihr Amt ab. Nachfolgerin wird Dorothea Boesch-Pankow. Das Jahr ist geprägt durch die Arbeit am neuen Frauenhaus: Renovation, Umzug, Einarbeiten am neuen Ort. Die für das Frauenhaus vorgesehene städtische Liegenschaft wird umfassend saniert und den notwendigen Sicherheitsanforderungen angepasst.
1998
1997
1998
Das neue Sozialhilfegesetz tritt in Kraft. Es sichert die Finanzierung der Aufenthalte von Frauen und Kindern im Frauenhaus St.Gallen. Mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden besteht eine Leistungsvereinbarung. Ende März nimmt die Stadt St.Gallen resp. die Stiftung Frauenhaus ein renoviertes Haus entgegen. Die Beratungsstelle des Frauenhauses zieht in neue Räume am Oberen Graben 44. Mitarbeiterinnen des Frauenhauses sind in der Weiterbildung der Kantons- und Stadtpolizei tätig. Der Kontakt zur Polizei ist vor allem im Hinblick auf die Gewaltprävention wichtig.
2000
1998
2000
Das Frauenhaus begeht das 20-jährige Bestehen. 1‘160 Frauen und 1‘225 Kinder fanden seit der Gründung Zuflucht und Hilfe in der Institution.
2001
2000
2001
Am 1. Januar übernimmt neu eine Stellenleiterin die operative Führung des Frauenhauses, während die strategische Leitung weiterhin beim Stiftungsrat bleibt. Im Jahresbericht 2000 steht: «Der Stiftungsrat ist überglücklich, dass Elisabeth Bossart diese Aufgaben übernommen hat. Als Frau der ersten Stunde, als erste bezahlte Mitarbeiterin ist sie mit den Problemen des Frauenhauses vertraut. Dass sie nach mehrjähriger anderweitiger Tätigkeit nun ins Frauenhaus zurückkehrt, werten wir als grosses Chance. Damit schliesst sich der Kreis von den Anfängen bis heute und eröffnet neue Perspektiven für die Zukunft.»
2005
2001
2005
Die Beratungsstelle des Frauenhauses St.Gallen wird in die Stiftung Opferhilfe integriert. Der Abschied bedeutet auch einen Neubeginn: Mit der Übernahme der Beratungsstelle bezieht die Opferhilfe neue, grössere Räume und die Beraterinnen im Frauenhaus können ihre Tätigkeit in einem grösseren Team weiterführen. Das Frauenhaus wirkt mit im SRF1-DOK-Film «Wenn die Familie zur Hölle wird», der im April ausgestrahlt wird.
2010
2005
2010
Im Rahmen des 30-jährigen Jubiläums tritt das Frauenhaus an die Öffentlichkeit, unter anderem mit einer Plakatausstellung auf dem Bahnhofplatz St.Gallen. In Schaufenstern von St.Galler Innengeschäften werden Informationstafeln zum Thema «Häusliche Gewalt» platziert. Ausserdem öffnet die Ausstellung «Tatort» für ein breites Publikum. Der Leistungsvertrag mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden wird erneuert.
2012
2010
2012
Das Frauenhaus kann dank einer räumlichen Erweiterung und interner Neuorganisation mehr Platz für Unterkunft, Betreuung und Beratung anbieten.
2013
2012
2013
Das Frauenhaus intensiviert die Zusammenarbeit mit dem Kanton St.Gallen und dem dafür zuständigen Amt für Soziales. Noch vor Ende des Jahres wird eine Vereinbarung abgeschlossen und von allen Verantwortlichen unterzeichnet. Bei dieser Gelegenheit besucht Regierungsrat Martin Klöti das Frauenhaus, lernt Stiftungsrätinnen und Mitarbeiterinnen kennen und nimmt bei einer Hausbesichtigung Einblick in das Leben und die Arbeit der Institution. Auch Stadtrat Nino Cozzio besucht als Vertreter der Stadt St.Gallen das Frauenhaus.
2015
2013
2015
Mit der Pensionierung von Elisabeth Bossart (Bild) geht eine Pionierinnen-Ära zu Ende. Bossart war Mitbegründerin des Frauenhauses und 14 Jahre lang als Geschäftsführerin tätig. Im Juli wird Silvia Vetsch neue Geschäftsleiterin. (Foto: Benjamin Manser/St.Galler Tagblatt)
2018
2015
2018
Die Revision des Sozialhilfegesetzes wird im Kantonsrat verabschiedet und soll auf Anfang 2020 in Kraft treten. Für das Frauenhaus ist dies ein Meilenstein in der Entwicklung und bringt enorme Verbesserungen. Neu soll der Kanton die vollen Kosten eines Frauenhausaufenthaltes übernehmen und nur bei längerem Aufenthalt und geringer Gefährdung werden auch die Gemeinden zur Finanzierung beigezogen. Am 1. November eröffnet das Frauenhaus die durch eine Sozialarbeiterin begleitete Übergangswohnung Semkyi (Bild). Die Wohnung steht Klientinnen des Frauenhauses zur Verfügung, die nicht mehr akut gefährdet sind, jedoch in administrativen Belangen oder im Aufbau sozialer Ressourcen weiterhin Unterstützung benötigen.
2019
2018
2019
Die SODK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und -direktoren) gibt die Empfehlung heraus, die Soforthilfe für die Aufenthaltsdauer von Opfern häuslicher Gewalt im Frauenhaus von 21 auf 35 Tage zu erhöhen. Durch diese Verlängerung bekommen die Bewohnerinnen im Frauenhaus mehr Zeit, um zur Ruhe zu kommen und die nächsten Schritte ohne allzu grossen Druck anzugehen.
2020
2019
2020
Das Frauenhaus St.Gallen begeht seinen 40. Geburtstag mit einem bunten Strauss an Aktivitäten, die ein Organisationskomitee aus Frauenhaus-Mitarbeiterinnen und Stiftungsrätinnen (siehe Bild) in Zusammenarbeit mit verschiedenen Partnerinnen und Partner entwickeln. In der Öffentlichkeit sichtbar wird das Frauenhaus während eines halben Jahres mit einer Plakatausstellung in zehn Ostschweizer Gemeinden, mit dem Verkauf von Risotto, Tee und Jubiläumsschirmen. Digital gewährt das Frauenhaus mit einer Jubiläumswebsite, Kurzfilmen und auf Instagram Einblick in seine Arbeit.
Ihre Unterstützung ist wichtig!
Ihre Spende hilft Frauen und Kindern beim Start in ein gewaltfreies Leben. Wir danken Ihnen, wenn Sie unsere Bewohnerinnen mit einem Beitrag unterstützen.
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Spendenkonto
Stiftung Frauenhaus St. Gallen
CH79 0900 0000 9000 3398 2
Medienberichte

«Jubiläumsfeier
40 Jahre Frauenhaus
St.Gallen»

«Ein Leben
ohne Hass»

«Frauenhaus St.Gallen
bietet seit
40 Jahren Schutz»

«40 Jahre
Frauenhaus
St.Gallen»

«Im Zug mit
Silvia Vetsch»

«TV-Beitrag/-Interview von SRF Tagesschau (Hauptausgabe) vom 29. Dezember 2020»

«Artikel von der Linth-Zeitung vom 12. Dezember 2020»

«Artikel vom St. Galler Tagblatt vom 2. Dezember 2020»

«Podcast/Radio-Interview von 16 Tage gegen Gewalt an Frauen* vom 2. Dezember 2020»

«TV-Beitrag/-Interview von TVO "Aktuell" vom 25. November 2020»

«Podcast/Radio-Interview von 20 Minuten "Unchained" vom 19. November 2020»

«Podcast/Radio-Interview von Radio FM1 Gott und d'Welt vom 12. November 2020»

«Artikel vom St. Galler Tagblatt vom 6. November 2020»

«Artikel von den St. Galler Nachrichten vom 4. November 2020»

«Artikel von Saiten vom 3. November 2020»

«Bildstrecke vom St. Galler Tagblatt vom 29. Oktober 2020»

«Radio-Interview vom SRF Regionaljournal Ostschweiz vom 29. Oktober 2020»

«Identische Artikel von stgallen24, toggenburg24, gossau24, wil24 und linth24 vom 22.-26. Oktober 2020»

Informationen für Medienschaffende

Wir freuen uns, wenn Sie zum 40-Jahre-Jubiläum über das Frauenhaus St. Gallen berichten. Hier finden Sie Materialien zum Download. Fragen beantwortet die Geschäftsleiterin Silvia Vetsch.

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Medienmitteilung
Pressebilder
Zusammen erreichen wir mehr
Wir danken all unseren Partnerinnen und Partnern für den wertvollen Support im Jubiläumsjahr 2020.